Nachdem der Wehrdienst pausiert und es den Zivildienst somit auch nicht mehr gibt, wurde ein neuer Freiwilligendienst entwickelt – der Bundesfreiwilligendienst (BFD). Im Gegensatz zu anderen Freiwilligendiensten wie das Freiwillige Soziale Jahr (in der Kultur, im Denkmalschutz oder in anderen Bereichen) gibt es bei dem Bundesfreiwilligendienst keine Altersgrenze nach oben.
Jeder Mensch nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht kann sich für eine gewisse Anzahl von Monaten (6-18 Monate) eine Auszeit nehmen, um sich neu zu orientieren oder um einfach was Neues auszuprobieren. Die Einsatzstelle, in der der Freiwillige eingesetzt wird, ist im kulturellen oder sozialen Bereich angesiedelt. Der Freiwillige bekommt ein monatliches Taschengeld und ist sozialversichert.
Die Einrichtung Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt – .lkj) – ist auch Träger des FSJ Kultur und konzentriert sich beim Bundesfreiwilligendienst auf die Vermittlung von Einsatzplätzen im kulturellen und sozialen Bereich, ob Museum, Theater oder Medienclub, wir versuchen den richtigen Bundesfreiwilligenplatz für die passende Freiwillige oder den passenden Freiwilligen zu finden!
Die gesetzliche Grundlage im BFD bildet übrigens das Gesetz zur Einführung des Bundesfreiwilligendienstes von 2011.